Informationsblatt für Erziehungsberechtigte

für das Aufnahmeverfahren in die 5. Schulstufe

für das Schuljahr 2026/27

MS Aufnahme in die 1. Klasse einer Mittelschule (gem. §§ 3, 5 SchUG in Verbindung mit der Aufnahmsverfahrensverordnung)

Mittelschule (sowie deren Sonderformen)

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte!

Eine fristgerechte Anmeldung erleichtert die Planung für das kommende Schuljahr.

Für NÖ Mittelschulen bestehen wohnsitzabhängige Pflichtsprengel. Auf einen Schulplatz im Pflichtsprengel besteht ein gesetzlicher Anspruch.

An Mittelschulen mit Sonderformen sind im Vorfeld des Aufnahmsverfahrens Eignungsprüfungen abzulegen.

Beachten Sie bitte auch die Öffnungszeiten an den Schulen!

Sie können Ihr Kind frühestens mit der Schulnachricht der 4. Klasse Volksschule (Ende des 1. Semesters) an der sprengelmäßig zuständigen NÖ Mittelschule anmelden. Dabei ist der Wohnsitz des Kindes nachzuweisen.

Für alle Schüler*innen, die eine NÖ Mittelschule außerhalb ihres Pflichtsprengels besuchen wollen, ist ein diesbezügliches Gesuch rechtzeitig bei der Schulleitung der Wunschschule einzubringen.

*** Das Anmeldeformular finden Sie im „Download“ Bereich – oder vor Ort an der MS Pottschach ***

*** Weiters finden Sie Informationen für die Anmeldung für das 9. Schuljahr (nach der MS) ebenfalls im „Download“ bereich ***